Virtuelle Gegenstände in Computerspielen

Virtuelle Gegenstände in Computerspielen
– Recht, Ökonomie, Jugendschutz, FairPlay –

Bei der Veranstaltung am 12. Mai 2022 in der eSport Factory Osnabrück wurden aktuelle Fragen hinsichtlich virtueller Gegenstände in Computerspielen näher erörtert. Im Rahmen der Veranstaltung wurde der zivilrechtliche Umgang mit jenen Gegenständen, die ökonomische sowie steuerrechtliche Seite, strafrechtliche Problematiken sowie die Gefahr für und der Schutz von Minderjährigen behandelt.


Allgemeines


Datum: Donnerstag, 12. Mai 2022

Ort: eSport Factory, Sandforter Str. 65, 49086 Osnabrück

Zum Tagungsbericht der Universität Wien (mit Videos)



Themen (mit Link zum Video)


Virtuelle Gegenstände aus Sicht des Zivilrechts (zum Video)

Prof. Dr. Martin Maties (Universität Augsburg, Leiter der FeSR) erläutert in seinem Vortrag die rechtliche Einordnung von virtuellen Gegenständen. Beschrieben werden zudem die Folgen der rechtlichen Einordnung für den Erwerb, Probleme beim Erwerb und der Veräußerung sowie Probleme beim Schutz gegenüber Dritten. Abschließend erörtert werden glücksspielrechtliche sowie jugendschutzrechtliche Probleme.


Virtuelle Gegenstände in Computerspielen - Eine Bewertung aus der Sicht des eSports (Diskussion) (zum Video)

Marius Loewe (1. Vizepräsident Landesverband für E-Sport NRW), Nepomuk Nothelfer (Mitgründer der FeSR), Nicolas Reber (Gründer & Geschäftsführer Gamer Legion) und Tim "Latka" Schwartmann (SK Gaming) diskutieren über die Auswirkungen von virtuellen Gegenständen auf den eSport. Einleitend wird auf die Chancengleichheit von Spielern in FIFA eingegangen und die Auswirkung von In-Game Käufen auf diese. Unter anderem wird auch die Einordnung von Skins im Profibereich und deren Einfluss auf das Spielgeschehen erörtert. Geleitet wird die Diskussion von Marvin Rohmann (maze GmbH).


Die Veräußerung von Items und Skins - Ein Fall für das Finanzamt? (zum Video)

Prof. Dr. Christian Jahndorf (HLB Schumacher Hallermann/ Institut für Steuerrecht, Universität Münster) und Dr. Lennart Brüggemann (HLB Schumacher Hallermann) erläutern in einem Dialog die einkommensteuerrechtliche Seite der Veräußerung von Items und Skins. Virtuelle Gegenstände, wie die genannten Items und Skins, können nicht nur bei verschiedenen Spieletiteln gewonnen und In-Game benutzt werden, vielmehr sind diese auch Wertgegenstände von teils erheblicher Größe, welche auf allgemeinen oder hierfür spezifischen Plattformen monetarisiert werden können.


Strafrechtsschutz in der virtuellen Welt (zum Video)

Prof. Dr. Ken Eckstein (Universität Bochum) stellt beginnend in seinem Vortrag die virtuelle Welt von Online-Spielen und deren Gefahren dar. Anschließend präsentiert er den Strafrechtsschutz von virtuellen Items, einschließlich der Rechtsnatur dieser aus strafrechtlicher Sicht und verschiedene relevante Straftatbestände. Abschließend erörtert wird die Manipulation von eSport-Wettbewerben sowie Äußerungsdelikte im Rahmen von Online-Spielen, genauer der Straftatbestand der Beleidigung. Moderiert wird der Vortrag von Dr. Lennart Brüggemann (HLB Schumacher Hallermann).


Virtuelle Gegenstände als Geschäftsmodell - Ein Modell zu Lasten Minderjähriger? (Diskussion) (zum Video)

Marius Loewe (1. Vizepräsident Landesverband für E-Sport NRW), Dr. Kai W. Müller (Ambulanz für Spielsucht, Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz), Timo Schöber (eSport-Spezialist & Autor), Niklas Timmermann (Gründer & Geschäftsführer, Skillshot Consulting GmbH) und Martin Vornweg-Brückner (Journalist, DER SPIEGEL) beleuchten in einem Panel als Experten aus verschiedenen Bereichen die unterschiedlichen Seiten des Geschäftsmodells mit virtuellen Gegenständen. Der Fokus liegt auf den Risiken und Gefahren ausgehend von Online-Gewinnen, wie Lootboxen, für Jugendliche. Martin Vornweg-Brückner beginnt das Gespräch mit seinen bisherigen Rechercheergebnissen in diesem Bereich. Geleitet wird die Diskussion von Prof. Dr. Martin Maties (Universität Augsburg, Leiter der FeSR).

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