Die Einordnung des eSports in das deutsche Rechtssystem

 2. Tagung der Forschungsstelle für eSport-Recht

Die Einordnung des eSports in das deutsche Rechtssystem

Die zweite Tagung der Forschungsstelle für eSport-Recht fand am 03.09.2020 via Livestream statt und drehte sich um die Grundsatzfrage, wie sich der eSport in das deutsche Rechtssystem einordnen lässt. Gemeinsam mit der Hochschule Mittweida und mit freundlicher Unterstützung der Kanzlei SKW Schwarz konnte die Tagung sowohl in Präsenz als auch online (auf YouTube und Twitch) durchgeführt werden. Während des Livestreams bestand für alle Zuschauer die Möglichkeit, in Echtzeit Fragen an die Referenten zu stellen.


Referierende


  • Kai Bodensiek, Partner bei Brehm & v.Moers
  • Prof. Dr. Peter Fischer, Vors. Richter am BFH a.D., Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M., Leiter Recht & Regulierung game Verband, Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln
  • Prof. Dr. Martin Maties, Juraprofessor an der Universität Augsburg, Forschungsstelle für eSport-Recht
  • Moritz Mehner, Rechtsanwalt bei SKW Schwarz
  • Nepomuk Nothelfer, Mitarbeiter an der Universität Augsburg, Forschungsstelle für eSport-Recht
  • Dr. Felix Ruppert, Mitarbeiter an der Universität Bayreuth
  • Philipp Schlotthauer, Mitarbeiter an der Universität Augsburg, Forschungsstelle für eSport-Recht



Programm


9.30 Uhr - 10.00 Uhr: Empfang


Slot 1 (10.00 Uhr – 10.15 Uhr): Beginn des Streams

  • Grußwort der Staatsministerin für Digitalministerin (Dorothee Bär)
  • Grußwort des Rektors der Hochschule Mittweida (Prof. Dr. Ludwig Hilmer)
  • Grußwort des Vize-Präsidenten der Universität Augsburg (Prof. Dr. Peter Welzel)
  • Grußwort des Hauptsponsors SKW Schwarz (Moritz Mehner)


Slot 2 (10.15 Uhr – 11.00 Uhr)

  • „Der eSport-Begriff – Bildung, Subsumtion, Rechtspolitik“ (Nepomuk Nothelfer, Philipp Schlotthauer)


Slot 3 (11.00 Uhr – 11.45 Uhr):

  • Grußwort des Kooperationspartners MELCHERS Rechtsanwälte (Dr. Holger Jakob, Dr. Matthias Spitz, Dr. Jörg Hofmann)
  • „Gemeinnütziger e-Sport – game over?“ (Prof. Dr. Peter Fischer)


11.45 Uhr – 13.15 Uhr: Mittagessen 


Slot 4 (13.15 Uhr – 14.00 Uhr):

  • Grußwort des Kooperationspartners Esports Research Network
  • „Rundfunkrecht und Live Streams“ (Kai Bodensiek)


Slot 5 (14.00 Uhr – 14.45 Uhr):

  • Grußwort des Kooperationspartners Stadler Völkel Rechtsanwälte (Urim Bajrami)
  • "eSport-Regelung in der Beschäftigungsverordnung" (Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch)


Slot 6 (14.45 Uhr – 15.30 Uhr):

  • Grußwort des Kooperationspartners ver.di (Heinrich Birner, Werner Theiner)
  • „Arbeitszeit im eSport“ (Prof. Dr. Martin Maties)


15.30 Uhr – 16.00 Uhr: Pause


Slot 7 (16.00 Uhr – 16.45 Uhr):

  • Grußwort des Kooperationspartners Baker McKenzie (Christian Koops)
  • „Mit Glück zum großen Geld? – Ein Überblick zu glücksspielrechtlich relevanten Elementen im Esports“ (Moritz Mehner)


Slot 8 (16.45 Uhr – 17.30 Uhr):

  • Grußwort der deutschen Branchengröße ad hoc gaming (Markus Bonk)
  • „Der strafrechtliche Sportbegriff“ (Dr. Felix Ruppert)


Slot 9 (17.30 Uhr): Fazit und Verabschiedung


Tagungsbericht



Am 03.09.2020 fand die zweite Tagung der Forschungsstelle für eSport-Recht (FeSR) an der Hochschule Mittweida statt. Zwar konnte die Tagung vor Ort nur in kleinem Rahmen durchgeführt werden, durch den Livestream – ermöglicht durch die Kooperationspartner der Hochschule Mittweida und SKW Schwarz – konnte jedoch ein großes Publikum online erreicht werden.


Unter dem Titel „Die Einordnung des eSports in das deutsche Rechtssystem“ trugen einige der renommiertesten Juristen der Branche zu aktuellen rechtlichen Fragen und Entwicklungen der eSport-Branche vor. Als Speaker durfte die Forschungsstelle für eSport-Recht Kai Bodensiek (Partner bei Brehm & v.Moers), Prof. Dr. Peter Fischer (Vors. Richter am BFH a.D., Rechtsanwalt), Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch (M.A., LL.M., Leiter Recht & Regulierung game Verband, Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln), Moritz Mehner (Rechtsanwalt bei SKW Schwarz) und Dr. Felix Ruppert (Mitarbeiter an der Universität Bayreuth) begrüßen. Komplettiert wurde die Besetzung durch die FeSR-Mitglieder Prof. Dr. Martin Maties, Nepomuk Nothelfer und Philipp Schlotthauer. 


Eröffnet wurde die Tagung um 10.00 Uhr vom Leiter der Forschungsstelle für eSport-Recht, Prof. Dr. Martin Maties. Weitere Grüße an die Teilnehmer und Zuschauer sandte die Staatsministerin für Digitales (Dorothee Bär), der Rektor der Hochschule Mittweida, Prof. Dr. Ludwig Hilmer, der Vize-Präsident der Universität Augsburg, Prof. Dr. Peter Welzel und Hauptsponsor SKW Schwarz durch den Leiter der Fokusgruppe Esport, Moritz Mehner.


Inhaltlich wurde die Tagung durch einen Vortrag von Nepomuk Nothelfer und Philipp Schlotthauer eröffnet. Die Mitarbeiter der Forschungsstelle für eSport-Recht befassten sich mit dem eSport-Begriff. Methodisch entwickelten sie einen beschreibenden Begriff für den eSport. Darauf basierend wurde die Begriffsbildung für die verschiedenen Wissenschaften beleuchtet. Die dabei gewonnen Erkenntnisse wurden mit den aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen im Bereich eSport verglichen.


Im Anschluss an ein Grußwort des Kooperationspartners MELCHERS Rechtsanwälte (Dr. Holger Jakob, Dr. Matthias Spitz Dr. Jörg Hofmann) beschäftigte sich Prof. Dr. Fischer in seinem Vortrag mit der Frage, ob eSport als gemeinnützig anerkannt werden könnte. Unter Betrachtung aktueller Rechtsprechung des EuGH und des BFH stellte er heraus, dass dies – besonders unter Hinweis auf Suchtgefahren, die fehlende Körperlichkeit, die Regelungsmacht von Publishern und den Jugendschutz – aktuell nicht möglich sei.


Nach einem Grußwort des Kooperationspartners Esports Research Network durch Dr. Tobias Scholz präsentierte Kai Bodensiek die Entwicklung bzgl. des neuen Medienstaatsvertrages. Dabei arbeitete er die Neuerungen des Medienstaatsvertrages und deren Auswirkungen für Online-Livestreams von unter anderem eSport heraus. Er stellte dabei fest, dass durch den neuen Medienstaatsvertrag viele Streamer sicher von der Zulassungspflicht befreit sind, allerdings die Rechtslage bei größeren Streamern und Netzwerken noch nicht klar ist.


Nach einem Grußwort des Kooperationspartners Stadler Völkel Rechtsanwälte (Urim Bajrami) betrachtete Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch die neue eSport-Regelung in der Beschäftigungsverordnung und stellte die Frage, ob der Gesetzgeber sich an dieser bei zukünftigen Regelungen zum eSport orientieren sollte. Er stellte fest, dass durch eine Regelung des eSports getrennt vom Sport passgenauere Lösungen für den eSport erreicht werden können und diese deshalb auch abseits der Beschäftigungsverordnung erstrebenswert sind.


Auch die Forschungsstelle selbst präsentierte wieder den Stand der aktuellen Forschung. Nach einem Grußwort des Kooperationspartners ver.di (Heinrich Birner, Werner Theiner) referierte Prof. Dr. Martin Maties über die rechtlichen Implikationen der Arbeitszeiten von eSportlern. Dabei wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob ein eSportler auch in seiner Freizeit spielen darf bzw. wann dies als Arbeitszeit zu qualifizieren sei. Dabei präsentierte er einen möglichen Kriterienkatalog, um der Problematik entgegen zu treten. Auch beleuchtete er weitere Probleme, die sich vor allem durch die hohe Anzahl von minderjährigen Arbeitnehmern im eSport stellen und betonte, dass auch im Rahmen des eSport geltende Arbeitszeitregeln gerade bei Minderjährigen einzuhalten sind.


Nach einem Grußwort des Kooperationspartners Baker McKenzie (Christian Koops) beschäftigte sich Moritz Mehner mit eSports-relevanten Regelungen des aktuellen und künftigen Glücksspielstaatsvertrages. Dabei untersuchte er unter anderem, inwiefern Wetten auf eSport-Ereignisse oder „Lootboxen“ den jeweiligen Regulierungen unterfallen.


Den inhaltlichen Abschluss der Veranstaltung gestaltete Dr. Felix Ruppert nach einem Grußwort der deutschen Branchengröße ad hoc gaming (Markus Bonk). Dr. Ruppert setzte sich in seinem Vortrag ausführlich mit dem strafrechtlichen Sportbegriff auseinander. Er legte dar, weshalb man den eSport unter den strafrechtlichen Sportbegriff subsumieren kann. Das Analogieverbot wie auch das Bestimmtheitsgebot stünden einer solchen Auslegung nicht entgegen. Ferner regte er an, dass das Strafrecht hier als Impulsgeber für andere Rechtsgebiete dienen könne.


Im Anschluss an jeden der Vorträge bestand die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu stellen und mit diesen zu diskutieren. Diese Möglichkeit wurde zahlreich von den Präsenz-Gästen wie auch den Online-Zuschauern genutzt. Wie im vorherigen Jahr konnte die Tagung eine Plattform der Diskussion und des Meinungsaustausches für alle Teilnehmer bieten.


Prof. Dr. Martin Maties bedankte sich zum Abschluss der Tagung bei allen Zuhörern, Speakern sowie bei Nepomuk Nothelfer, Philipp Schlotthauer und den Beteiligten der Hochschule Mittweida für die Teilnahme und die Unterstützung.



Share by: